Anfechtungsfrist endet nach zwei Jahren – Vaterschaft anerkennen oder anfechten

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Vater zu sein bedeutet nicht nur viele freudige Erlebnisse, sondern auch Rechte und Pflichten. Wer gute Gründe hat, an der eigenen Vaterschaft zu zweifeln, sollte über eine Anfechtung nachdenken, denn: Mit der Anerkennung der Vaterschaft geht auch eine Unterhaltspflicht einher. Eine Anfechtung muss binnen zwei Jahren nach Aufkommen des begründeten Verdachts erfolgen. Das Thema Vaterschaft ist sehr komplex, nicht immer ist der rechtliche Vater auch der biologische Vater. Sowohl der biologische als auch der rechtliche Vater, die Mutter und das Kind selbst können eine Vaterschaft anfechten. Hierbei müssen gesetzliche Fristen eingehalten werden.