Ich habe einen Notartermin für die Beurkundung eines Kaufvertrags. Was muss ich mitbringen?

Wer zum ersten Mal einen Kaufvertrag beurkunden lassen möchte, ist häufig über den genauen Ablauf im Unklaren. Was passiert vor, während und nach der Beurkundung? Wonach richtet sich, wie lange ein Termin dauert? Können noch Fragen geklärt werden? Ab wann ist die Beurkundung abgeschlossen? Damit keine Überraschungen auf Sie warten, finden Sie im Folgenden eine Beschreibung des Vorgehens. Auch für Personen, die schon einer Beurkundung beigewohnt haben, können die folgenden Erläuterungen zusätzliche Klarheit verschaffen.

Was Sie vor der Beurkundung erwartet

Die Beurkundung eines Kaufvertrages hat einen geregelten Ablauf. Zu Beginn werden beide Parteien vom Notar im Beurkundungsraum begrüßt. Für die am Kaufvertrag Beteiligten liegt eine Druckfassung des zu schließenden Vertrages vor. Mit Personalausweis oder Reisepass überprüft der Notar die Identität der Anwesenden.

Sollten weitere Unterlagen erforderlich sein, werden sie dem Notar übergeben. Dies könnte etwa notwendig sein, wenn eine Partei durch eine Vollmacht von einer anderen Person vertreten wird. Als nächstes versichert sich der Notar per Nachfrage, ob allen Involvierten der Vertragsentwurf zugegangen ist und ob es noch Änderungsbedarf oder Fragen gibt.

Was Sie während der Beurkundung erwartet

In den seltensten Fällen sind bereits alle Fragen geklärt. Der Beurkundungstermin ist nicht nur ein rein formelles Verfahren, sondern dient auch der Klärung der offenen Fragen der Beteiligten, so dass alle mit einem guten Gefühl das Notarbüro wieder verlassen können. Für gewöhnlich erläutert der Notar schwerer verständliche Passagen eigenständig. Wenn die Fragen nicht im Vorfeld vor dem Verlesen geklärt werden, können sie auch noch währenddessen geklärt werden. Sinnig ist das vor allem, wenn zu einer Textstelle eine spezifische Frage existiert oder auftaucht. Grundsätzlich ist bei der Fragenklärung anhand der verlesenen Textstelle auch der Kontext besser zu verstehen. Fragen können während des Verlesens zielgerichteter und deutlicher gestellt und beantwortet werden.

Wenn es nicht nur um Detailfragen, sondern größere Differenzen zwischen den Parteien geht, sollten dies bestenfalls schon vor dem Verlesen geklärt werden und n einer Nachverhandlung eine Einigung erzielt werden. Über wesentliche Bestandteile des Vertrags wie etwa die Höhe des Kaufpreises sollte vor dem Verlesen Einvernehmen herrschen. Auch grundsätzliche Sachmängel in der Vertragsfassung sollten zuvor ausgeräumt werden.

Egal ob es sich um einen dem üblichen Muster entsprechende Vertragsgestaltung oder einen sehr individuellen Vertrag handelt: Der Notar liest den kompletten Text des Kaufvertrags deutlich vor. Die Erfahrung lehrt, dass währenddessen häufig noch wichtige Fragen auftauchen und sich nicht selten noch Änderungen ergeben. Änderungen vermerkt der Notar handschriftlich in der Urkunde. Dies dient dazu, auch nach langer Zeit noch nachvollziehen zu können, welche Änderungen beim Beurkundungstermin selbst beschlossen wurden. Die Urkunde mit den handschriftlichen Vermerken ist beim Notar sicher aufgehoben und kann im Streitfall Klarheit verschaffen. In dem Dokument, das beiden Parteien zugeht, sind die Änderungen aufgenommen, ohne dass die handschriftlichen Eingriffe erkennbar sind. Die Abschlussfassung ist in der Form sauber und übersichtlich gehalten.

Wie viel Zeit muss ich für einen Beurkundungstermin einplanen?

Wie lange der Beurkundungstermin dauert, hängt davon ab, wie viele und wie eingehend noch Fragen zu klären sind. Der Notar verschafft sich von beiden Parteien einen Eindruck – im Zweifel wird er eher mehr als zu wenig erklären, wenn er noch eine Unsicherheit bemerkt. Nach der Belehrungsbedürftigkeit der Parteien richtet sich die Länge der Ausführungen des Notars. Wenn es sich um ein übliches Standarddokument handelt und die Beteiligten schon Routine bei der Beurkundung von Kaufverträgen haben, fällt die Belehrung entsprechend kürzer aus.

Entscheidend ist, dass die Verlesung durch den Notar für die Beteiligten gut nachvollziehbar ist und zu jeder Zeit die Möglichkeit besteht, eine Frage zu stellen. Der Notar achtet besonnen darauf, nicht den Eindruck zu vermitteln, dass die Fragenklärung den Ablauf stört. Da nicht immer planbar ist, ob noch Fragen bei einem selbst oder bei anderen Beteiligten entstehen, sollten Sie genügend Zeit für den Termin mitbringen. Bei der Beurkundung geht Klarheit und Genauigkeit immer vor Schnelligkeit: Gehetzt sollte niemand einen Vertrag unterzeichnen.

Wenn Sie genauere Angaben zur Dauer des Termins benötigen, fragen Sie im Notarbüro nach. Der Notar und seine Mitarbeiter können dank ihrer Erfahrung gut einschätzen, ob die Beurkundung in Ihrem Fall mehr oder weniger Zeit in Anspruch nehmen wird als üblich – und ob Sie sich auf einen längeren Termin einstellen sollten.

Welche Fragen kann ich oder der Vertragspartner stellen?

Wenn Sie an einem Beurkundungstermin teilnehmen, halten Sie Ihre Fragen nicht zurück. In Rechtsfragen ist eine hohe Expertise vonnöten, um jede Einzelheit im Blick zu habe. Genau dafür ist aber der Notar da: Ein Notar ist immer auch Dienstleister. Es geht nicht darum, schlechte oder gute Fragen zu stellen, sondern dass sowohl Käufer als auch Verkäufer zufrieden sind und keine Fragen offenbleiben. Im Zweifel fragen Sie lieber einmal zu viel als zu wenig.


Gute Notare kennzeichnet, dass sie alle Fragen mit Ruhe und sachgerecht beantworten. Ein guter Notar übersetzt das oftmals voraussetzungsreiche Juristendeutsch in eine leicht verständliche Sprache und gibt zusätzliche Erklärungen, sollten diese nötig sein. Notare sind durch ihren Berufslalltag zudem besonders geschickt in der Leitung und Moderation der Besprechung. Schon manch unlösbar erscheinendes Problem, konnte beim Notarbesuch deshalb zu einer schnellen Lösung geführt werden.

Wann erfolgt die Unterzeichnung des Vertrags?

Erst nach der Verlesung des gesamten Vertragstextes und wenn keine Änderungswünsche oder Fragen mehr bestehen, unterschreiben die Parteien und der Notar das Dokument. Ab dann ist der Vertrag wirksam. Das heißt auch, dass der Vertrag „fertig“ ist: Wenn nicht Rücktrittsrechte in den Vertrag geschrieben worden sind, die unter bestimmten Umständen in Anspruch genommen werden können oder noch weitere Genehmigungen eingeholt werden müssen, ist der Vertrag bindend. Gesetzlich ist kein Widerrufsrecht vorgesehen. Der Verkäufer hat die Pflicht die Immobilie dem Käufer zukommen zu lassen – und der Käufer muss den vereinbarten Kaufpreis entrichten. Hier endet formal der Beurkundungstermin. Normalerweise gibt der Notar aber noch Hinweise zur Abwicklung des Kaufvertrags: Was kommt jetzt auf Verkäufer und Käufer zu? Wenn Sie noch Fragen haben, scheuen Sie sich auch dann nicht, sie zur Sprache zu bringen.

Notar Sebastian Jannsen

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