Ich habe einen Notartermin für die Beurkundung eines Kaufvertrags. Was muss ich mitbringen?

Wenn Sie einen Kaufvertrag beim Notar beurkunden wollen, werden einige Unterlagen benötigt. Damit Sie direkt alle notwendigen Unterlagen beim Notarbesuch parat haben und nicht noch einmal erscheinen müssen, sollten Sie die nachfolgenden Hinweise beachten.

Identitätsnachweis und Steuer-ID

Sowohl der Verkäufer als auch der Käufer benötigen für die Beurkundung des Kaufvertrags einen amtlichen Identitätsnachweis. In Deutschland sind das Personalausweis oder Reisepass. Wichtig ist außerdem, dass Sie ihre Steuer-Identifikationsnummer nennen können. Die sogenannte Steuer-ID ist nicht gleich der Steuernummer – gehen Sie sicher, dass sie auch die richtige Nummer parat haben.

 Wenn Sie ihre Steuer-ID (noch) nicht nennen können, ist es auch möglich, diese nach der Beurkundung mitzuteilen. Nicht zwangsläufig ist es nötig, für die Beurkundung des Kaufvertrags die Steuer-ID vorzulegen.

Wenn Sie Ihr Ausweisdokument verloren haben oder es abgelaufen ist, teilen Sie dies vor dem Notarbesuch unbedingt dem Notarbüro mit. Normalerweise reicht auch ein bereits abgelaufenes Ausweisdokument aus. Unbedingt muss es sich aber um einen Ausweis mit einem Foto der betreffenden Person handeln.

Unterlagen über Darlehen des Verkäufers

Wenn die zu verkaufende Immobilie mit Schulden belastet ist, werden diese mit dem Vertragsabschluss für gewöhnlich mit der Kaufsumme durch den Käufer beglichen. Der Notar sorgt dafür, dass die Schulden beim Kauf beglichen sind. Sobald der Kaufvertrag beurkundet wurde, meldet sich der Notar bei dem Kreditinstitut, bei dem die Schulden bestehen. In der Antwort erfährt der Notar, auf welche Höhe sich die Schulden des Verkäufers noch belaufen. Wenn der Käufer bezahlt, werden die Schulden bei der Bank abgelöst.

Damit der Notar sofort die richtige Ansprechperson bei der Bank weiß, sind bestimmte Informationen notwendig. Der zuständige Sachbearbeiter ist auf Anschreiben des Kreditinstitutes zu finden – bringen Sie einfach das letzte Schreiben mit.

In dem Schreiben findet der Notar neben dem Namen der Ansprechperson auch die Darlehensnummer und kann so dem Kreditinstitut sofort die nötigen Informationen mitteilen, um eine Verzögerung der Kaufabwicklung zu verhindern. Schließlich hat der Verkäufer ein großes Interesse, schnell sein Geld zu erhalten – und der Käufer die Immobilie.

Unterlagen bei Finanzierung des Kaufes

In den seltensten Fällen kann der Kaufpreis bei einer Immobilie vollständig vom Käufer erbracht werden, ohne dass er einen Kredit aufnehmen muss. Eine Auszahlung des Kredites erfolgt erst, wenn der Notar zuvor die Beurkundung der Grundschuld vorgenommen hat. Für die Beurkundung wird das entsprechende Formular des Kreditinstituts benötigt. Idealerweise erhält der Notar dieses Dokument bereits mindestens einen Tag, bevor der Kaufvertrag beurkundet werden soll. Das Grundschuldformular wird aber meist erst nach der Kaufvertrag-Beurkundung ausgestellt. Die Grundschuld kann dann natürlich erst später beurkundet werden.

Notar Sebastian Jannsen

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