Verkauf gegen Leibrente: Vorsicht!

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In den eigenen vier Wänden wohnen bleiben – und dabei am besten noch monatliche Einkünfte aus der Immobilie erzielen – das ist der Wunsch vieler älterer Menschen. Um sich diesen erfüllen zu können, locken Angebote, die das Versilbern des Familienheims gegen eine Leibrente bewerben. Das Konzept klingt auf den ersten Blick verlockend, vor allem für Alleinstehende oder Paare, die nicht an Angehörige zu denken haben: Das Haus verkaufen und mit einer monatlichen Rente unentgeltlich bis ans Lebensende in dem Haus wohnen. Das kann eine Lösung sein. Doch es ist Vorsicht geboten. Der Schritt will gut überlegt und gut umgesetzt sein.

Die Rechnung geht oft nicht auf

Schaut man genauer hin, lauern Fallstricke. Geschätzter Kaufpreis
geteilt durch statistische Lebenserwartung – so einfach ist die Rechnung
nicht. Die Leibrente, welche die Verkäufer erhalten, fällt oft nicht so
hoch aus wie erhofft. Das gilt erst recht, wenn Reparaturen oder
altersbedingte Umbauten anstehen. Auch auf dem Objekt lastende Schulden
reduzieren den Betrag, der monatlich bei den Verkäufern ankommt.

Das wesentliche Problem eines Verkaufs gegen Leibrente liegt in dem
Verlust an Flexibilität, während die Last mit dem Objekt bleibt. Die
Verkäufer sind keine Eigentümer mehr. Sie können daher nicht mehr frei
entscheiden, was mit dem Haus geschieht. Auch an den Wertsteigerungen
der Immobilie nehmen die Verkäufer nicht mehr teil – diese verwirklichen
sich beim Käufer. Wenn die Verkäufer ins Pflegeheim ziehen, ist das
Wohnungsrecht für sie oft nutzlos, für einen allein das Haus
möglicherweise zu groß. Ein Verkauf des Hauses, um ohne Geldsorgen in
die neue Wohnsituation zu starten, ist dann nicht mehr möglich – das
Haus ist bereits verkauft.

Und was passiert, wenn der Käufer insolvent wird und die Leibrente
nicht zahlt? Die Leibrente kann zwar durch eine Eintragung im Grundbuch
gesichert werden. Auch dann kommen die Verkäufer aber erst an ihr Geld,
wenn das Haus versteigert wird und der neue Käufer sie auszahlt. Keine
verlockende Vorstellung, erst recht nicht im fortgeschrittenen Alter.

Wenn ein Haus gegen Leibrente verkauft werden soll, muss der Vertrag
genau durchdacht sein. Neben den rechtlichen Fragen sollte ein Verkauf
gegen Leibrente auch wirtschaftlich gut durchgerechnet und seine
steuerlichen Folgen geprüft sein. Der Käufer muss auf Dauer
wirtschaftlich verlässlich sein!

Alternativen prüfen

Ist nicht doch ein „normaler“ Verkauf und der Umzug in eine kleinere
Wohnung passender? Hier erhalten die Verkäufer ohne komplizierte
Berechnung und Statistik den Kaufpreis „auf die Hand“ und können über
die weitere Verwendung frei entscheiden. In jedem Fall gilt: Setzen Sie
sich rechtzeitig mit den möglichen Modellen und Anbietern auseinander.
Für die wirtschaftlichen und steuerlichen Fragen empfiehlt sich der Gang
zum Steuer- oder Anlageberater*in. Zur rechtlichen Gestaltung beraten
Sie die Notarinnen und Notare. Diese sorgen auch dafür, dass Ihre
Entscheidung rechtssicher umgesetzt wird.

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